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BSG, 11.06.1970 - 9 RV 340/69 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Vorliegen des Mindest-MdE-Satzes von 30 % bei Schädelnarben mit Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörungen des Gehirn
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schädigungsgrad - Schädelnarben - Verlust von Knochensubstanz
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66
Die BVGVwV § 30 Nr 4 vom 1965-01-23 idF des 2. NOG-KOV mit ihren zum Teil …
Auszug aus BSG, 11.06.1970 - 9 RV 340/69
9 RV 262/66)° Diese VV besage, daß für erhebliche äußere Körperschäden Mindesthundertsätze gälten, so für "Schädelnarben mit Verlust von Knochendes Gehirns" einemasse Ohne Funktionsstörungen MdB um 50 V°H° Hiernach könne aber nicht jede Schädelnarbe mit auch nur einem äußerst geringen .Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 260 November 1968 ; 9 RV 262/66 - (…vgl° SozR Nr° 55 zu @ 30 BVG) entschieden" den die VV Nr° 4 zu 5 50 BVG den Ausfluß einer seit Inkrafttreten des BVG bestehenden gesetzlichen Ermächtigung für die Festsetzung der WdE mit Rechtssatzchernkter und Allgemeinverbindlichkeitswirkung darstellt, nes ebesagt" daß den VVen insoweit die rechtliche Bedeutung von Rechtsnormen zukommt"'Hierüber besteht im vorliegenden Fall auch kein Streit° Zu prüfen ist jedoch, Ob für die in VV Nr° 4 erwähnten Körper- > schäden auch dann der angegebene Mindesthunderteetz zu gelten hat, wenn es sich im Einzelfall um ganz geringfügige Schäden handelt, d"h"" ob, wie die Revision zum vorliegenden Fall vorträgt, Schädelnerben mit Verlust von Knochenmasse ohne Funktions-k störungen des Gehirns immer eine MdB nach dem Mindesthundertsatz von 50 v"H" rechtfertigen, ohne des es auf das Ausmaß des Verlustes der Knochenmesse ankommto- Dies ist nach der Auffassung des erkennenden Senats zu vereinen".
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 7 SB 193/00
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Anwendbarkeit der AHP 1996
Die in die VV Nr. 5 zu § 30 BVG niederlegten Mindest-vom-Hundertsätze sind allgemeinverbindlich und haben den Charakter einer Rechtsverordnung (BSG, Urteil vom 11.6.1970, 9 RV 340/69; Urteil vom 23.7.1970, 8 RV 59/70). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2002 - L 7 SB 70/02
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Herabsetzung der GdB-Bewertung von 50 % …
Die in die VV Nr. 5 zu § 30 BVG niederlegten Mindest-vom-Hundertsätze sind allgemeinverbindlich und haben den Charakter einer Rechtsverordnung (BSG, Urteil vom 11.6.1970, 9 RV 340/69; Urteil vom 23.7.1970, 8 RV 59/70). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - L 7 SB 65/02
Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Einholung eines weiteren Gutachtens bzgl …
Die in die VV Nr. 5 zu § 30 BVG niederlegten Mindest-vom-Hundertsätze sind allgemeinverbindlich und haben den Charakter einer Rechtsverordnung (BSG, Urteil vom 11.6.1970, 9 RV 340/69; Urteil vom 23.7.1970, 8 RV 59/70).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - L 7 SB 39/02
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Die in die VV Nr. 5 zu § 30 BVG niederlegten Mindest-vom-Hundertsätze sind allgemeinverbindlich und haben den Charakter einer Rechtsverordnung (BSG, Urteil vom 11.6.1970, 9 RV 340/69; Urteil vom 23.7.1970, 8 RV 59/70). - SG Düsseldorf, 25.06.2002 - S 31 V 226/01
Bewertung eines Handverlustes mit Hilfe der Anhaltspunkte - Minderung der …
Ob es sich bei dieser Verwaltungsvorschrift nur um eine übliche Verwaltungsvorschrift handelt, die für die Gerichte unverbindlich ist, oder ob die Verwaltungsvorschrift allgemeinverbindlichen Charakter (so BSG Urteil vom 11.06.1970, Az.: 9 RV 340/69) hat, kann vorliegend dahinstehen, denn mit dieser Verwaltungsvorschrift werden jedenfalls nur Mindestvomhundert-Sätze festgelegt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - L 7 SG 39/02
Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Einholung eines weiteren Gutachtens bzgl. …
Die in die VV Nr. 5 zu § 30 BVG niederlegten Mindestvom-Hundertsätze sind allgemeinverbindlich und haben den Charakter einer Rechtsverordnung ( BSG , Urteil vom 11.6.1970, - 9 RV 340/69; Urteil vom 23.7.1970, 8 RV 59/70) .